Allgemeine geschäftsbedingungen

1. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, finden auf alle Angebote, Bestellscheine, Rechnungen und Verträge der NV Fresh Mushroom Europe mit Kunden über die Lieferung von Gütern oder die Leistung von Arbeiten jeglicher Art die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Die NV Fresh Mushroom Europe erkennt ausschließlich ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Möglich widersprüchliche Geschäftsbedingungen des Kunden können lediglich in Erwägung gezogen werden, wenn die NV Fresh Mushroom diese ausdrücklich bestätigt. Die stillschweigende Annahme des Bestellscheins und/oder der Rechnung gilt zugleich als Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es wird vorausgesetzt, dass der Kunde diese Bedingungen kennt und sie ausdrücklich, solidarisch und ohne Vorbehalt akzeptiert.
Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zur Anwendung kommen, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Nichtigkeit einer Bestimmung wird in keiner Weise die Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sich bringen.

2. Alle Güter werden am Gesellschaftssitz der NV Fresh Mushroom Europe verkauft, geliefert, akzeptiert und in Empfang genommen oder es wird auf jeden Fall angenommen, dass dieses der Fall war.

3. Reklamationen oder Mängelrügen sind zur Vermeidung der Ungültigkeit innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung oder Empfang der Güter per Einschreiben, per Telefax oder per E-Mail zu formulieren.
Die Meldung einer Reklamation kann dem Käufer auf keinen Fall erlauben, die Zahlung einer fälligen Summe zu verschieben.

4. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders bedungen, sind die Rechnungen am Gesellschaftssitz der NV Fresh Mushroom Europe in bar und ohne Skonto zahlbar. Im Falle der Nichtzahlung bei Fälligkeit, sind von Rechts wegen und ohne jegliche Aufforderung Zinsen in Höhe von 10% im Jahr aus der Rechnungssumme oder dem Saldo ab der Fälligkeit bis zum Tag der vollständigen Zahlung geschuldet. Außerdem wird im Falle der Nichtzahlung oder der unvollständigen Zahlung der Rechnung bei Fälligkeit deren Gesamtsumme oder Saldo automatisch und ohne erneute Aufforderung um 10%, jedoch um eine Mindestsumme von 100,00 Euro, als unwiderruflichen pauschalen Schadenersatz wegen Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung erhöht. Inkassokosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung bei Fälligkeit macht den schuldigen Saldo aller anderen, sogar nicht fälligen Rechnungen, von Rechts wegen sofort einklagbar. Wenn der Käufer es unterlässt, seine Verpflichtungen zu erfüllen, können wir zur Auflösung des Vertrages von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung durch einfache schriftliche Bekanntgabe an den Kunden übergehen, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatzleistung und Zinsen.

5. Die erwähnten Lieferfristen sind unverbindlich und werden lediglich annähernd, ohne jegliche Verpflichtung und nur für Informationszwecke angegeben. Mögliche Verzögerungen können auf keinen Fall zu Schadenersatzleistungen, Auflösung oder Kündigung des Vertrages Anlass geben.

6. Der Transport, das Laden und Ausladen der Güter erfolgt immer und überall auf Gefahr des Kunden.

7. Nach Vergabe des Auftrages werden keine Stornierungen akzeptiert.

8. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass die gelieferten Waren, inklusive des Zubehörs, ausschließlich das Eigentum der NV Fresh Mushroom Europe bleiben, solange der Kunde den vereinbarten Preis, gegebenenfalls um Zinsen und Konventionalstrafe erhöht, nicht vollständig beglichen hat.

9. Die NV Fresh Mushroom Europe haftet unter allen Umständen nur im Falle eines schwerwiegenden Fehlers oder einer arglistigen Täuschung. Sie haftet auf keinen Fall für indirekten oder immateriellen Schaden, wie - jedoch nicht beschränkt auf - Ausfall von Einkommen und Gewinn, Verlust von Kunden, Verlust oder Beschädigung von Daten, Verlust von Verträgen, Konventionalstrafen und zusätzlichen Kosten. Unter allen Umständen beschränkt sich die Haftung der NV Fresh Mushroom Europe auf den für die betreffenden Güter oder Arbeiten vereinbarten oder in Rechnung gestellten Preis.

10. Im Falle höherer Gewalt sind wir dazu berechtigt, den geschlossenen Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils mit einem einfachen Schreiben an den Kunden vollständig oder teilweise zu kündigen, ohne dass Letzterer einen Schadenersatzanspruch geltend machen kann.

Als höhere Gewalt gelten u.a. Brand, Mobilisierung, Krieg oder Kriegsgefahr, Belagerungszustand, Stockung des Land-, See- oder Luftverkehrs, Überschwemmungen, Eisgang und sonstige Verzögerungen der Transportmittel und Maßnahmen von Behörden, ohne dass wir dazu verpflichtet sind, deren Einfluss auf die Verhinderung oder Verzögerung nachzuweisen.

Die höhere Gewalt gilt auch dann, wenn wir die zu liefernden Güter bei Dritten bestellen und diese Dritten, aus welchen Gründen auch immer, mit der Lieferung in Verzug geraten.

Die höhere Gewalt gilt zugleich, wenn die von uns gelieferten Produkte irgendwie von Krankheitserregern angegriffen wurden, wodurch diese Produkte möglicherweise der Volksgesundheit schaden könnten oder wodurch diese Produkte für den Abnehmer/Käufer aus ästhetischen oder sonstigen Gründen unverkäuflich werden könnten.

11. Alle Rechtsklagen gegen die NV Fresh Mushroom Europe verjähren durch Ablauf von einem Jahr nach dem Rechnungsdatum oder, ausschließlich wenn sich dieser Tag früher ergeben hat, durch Ablauf von einem Jahr nach dem Tag, an dem sich die Tatsachen, die zu der Klage Anlass gegeben haben, ereignet haben.

12. Belgisches Recht findet Anwendung.
Für alle Streitigkeiten, die irgendwie aus dem abgeschlossenen Vertrag oder dessen Erfüllung entstehen können, sind ausschließlich die Antwerpener Gerichte oder die Gerichte nach Wahl der NV Fresh Mushroom Europe zuständig.

13. Die Herausgabe von Wertpapieren oder jede andere Regelung bedeutet für die Bedingungen des vorliegenden Vertrages weder eine Erneuerung, noch eine Abweichung.

14. Wenn das Vertrauen der NV Fresh Mushroom Europe zur Kreditwürdigkeit des Käufers durch Maßnahmen einer gerichtlichen Vollstreckung gegen den Käufer und/oder andere nachweisbare Ereignisse, die das Vertrauen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vom Käufer eingegangen Verpflichtungen in Frage stellen und/oder unmöglich machen, erschüttert wird, behält die NV Fresh Mushroom Europe sich das Recht vor, vom Käufer angemessene Garantien zu verlangen. Wenn sich der Käufer weigert, hierauf einzugehen, behält sich die NV Fresh Mushroom Europe das Recht vor, den Gesamtauftrag oder einen Teil desselben zu stornieren, sogar wenn die Güter bereits völlig oder teilweise zum Versand gebracht wurden.

15. Im Falle von Streitigkeiten gelten lediglich die Bedingungen in der niederländischen Sprache.

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