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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Die NV Fresh Mushroom Europe erkennt ausschließlich ihre eigenen Verkaufsbedingungen an. Möglich widersprüchliche Verkaufsbedingungen des Kunden können lediglich in Erwägung gezogen werden, wenn die NV Fresh Mushroom sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Die stillschweigende Akzeptierung eines Bestellscheins und/oder einer Rechnung gilt ebenfalls als die Akzeptierung der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Es wird vorausgesetzt, dass der Kunde diese Bedingungen kennt und sie ausdrücklich, solidarisch und ohne Vorbehalt akzeptiert. 2. Alle Güter werden verkauft, geliefert und in Empfang genommen in den Verwaltungsgebäuden der NV Fresh Mushroom Europe oder es wird auf jeden Fall vorausgesetzt, dass dieses der Fall war. 3. Reklamationen oder Mängelrügen müssen vorbehaltlich deren Ungültigkeit innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung oder nach dem Empfang der Güter per Einschreiben, per Telefax oder per E-Mail formuliert werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die NV Fresh Mushroom Europe nicht dazu verpflichtet, die Reklamationen oder Mängelrügen anzuerkennen. Die Meldung einer Reklamation kann dem Käufer auf keinen Fall erlauben, die Zahlung einer fälligen Summe zu verschieben. 4. Vorbehaltlich ausdrücklicher und schriftlicher anderslautender Bedingungen, sind die Rechnungen zahlbar an die Anschrift der NV Fresh Mushroom Europe, jeweils in bar und ohne Abzug von Rabatten. Wenn die Zahlung nicht zum Fälligkeitstag erfolgt, sind von Rechts wegen und ohne jegliche Anmahnung Zinsen in Höhe von 10% jährlich verschuldet, berechnet auf die Rechnungssumme oder auf das Saldo, jeweils kalkuliert ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der vollständigen Bezahlung. Außerdem wird im Falle der Nichtzahlung oder der unvollständigen Bezahlung der Rechnung am Fälligkeitstag deren Gesamtsumme oder Saldo automatisch und ohne erneute Anmahnung um 10%, jedoch um eine Mindestsumme von 100,00 Euro, erhöht, als unwiderruflicher pauschaler Schadenersatz wegen Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung. Inkassokosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung zum Zeitpunkt deren Fälligkeit macht den verschuldeten Saldo aller anderen, sogar der nicht fälligen Rechnungen, von Rechts wegen sofort einklagbar. Wenn der Käufer es unterläßt, seine Verpflichtungen zu erfüllen, können wir die Auflösung des Verkaufs einleiten, jeweils ohne Beeinträchtigung unserer Ansprüche auf Schadenersatzleistung und Zinsen. 5. Die angegebenen Lieferfristen sind nicht bindend und werden lediglich annähernd, ohne jegliche Verpflichtung und lediglich zur Information bezeichnet. Mögliche Verzögerungen können auf keinen Fall zu Schadenersatzleistungen, zur Aufhebung oder zur Auflösung der Vereinbarung Anlass geben. 6. Der Transport der Güter erfolgt immer und in alle Richtungen auf die uneingeschränkte Gefahr und auf die Verantwortung des Kunden. 7. Nach der Vergabe des Auftrages werden keine Stornierungen akzeptiert. 8. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass die gelieferten Waren, jeweils inklusive des Zubehörs, ausschließlich Eigentum der NV Fresh Mushroom Europe bleiben, solange der Kunde nicht den vereinbarten Preis, jeweils erhöht um Zinsen und Schadenersatz, vollständig beglichen hat. 9. Im Falle höherer Gewalt sind wir dazu berechtigt, die abgeschlossene Vereinbarung hinsichtlich eines noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zu stornieren. Die höhere Gewalt gilt auch dann, wenn wir die zu liefernden Güter bei Dritten bestellen und diese Dritten, aus welchen Gründen auch immer, mit der Lieferung in Verzug geraten. Die höhere Gewalt gilt auch dann, wenn von uns gelieferte Produkte auf irgend eine Weise von Krankheitserregern angegriffen wurden, wodurch diese Produkte möglich der Volksgesundheit schaden könnten, oder wodurch diese Produkte für den Abnehmer/Käufer aus ästhetischen oder sonstigen Gründen unverkäuflich werden könnten. 10. Für alle Streitigkeiten, die wie auch immer aus der abgeschlossenen Vereinbarung oder deren Erfüllung entstehen könnten, gelten ausschließlich die Gerichtshöfe von Antwerpen, oder die Gerichtshöfe nach Wahl der NV Fresh Mushroom 11. Die Herausgabe von Wertpapieren oder jede andere Regelung, bedeutet für die Bedingungen des vorliegenden Vertrages weder eine Erneuerung, noch eine Abweichung. 12. Wenn das Vertrauen der NV Fresh Mushroom Europe in der Kreditwürdigkeit durch Maßnahmen einer gerichtlichen Vollstreckung gegen den Käufer und/oder andere nachweisbare Ereignisse, die das Vertrauen in der ordnungsgemäßen Erfüllung der vom Käufer eingegangen Verpflichtungen in Frage stellen und/oder unmöglich machen, erschüttert wird, behält die |
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